Ingenieurvermessung
In die Ingenieurvermessungen werden all die Vermessungsleistungen eingeordnet, die die nicht als Katastervermessung durch das Sächsische Vermessungsgesetz geregelt werden. Das sind insbesondere Lage- und Höhenpläne, Absteckungen, Entwurfs- oder Bestandsvermessungen oder zum Bespiel großmaßstäbige Schnitte von Gebäuden.
In den Punkten finden Sie eine Auswahl der durch uns am häufigsten bearbeiteten Ingenieurvermessungsleistungen. Die Abrechnung der Ingenieurvermessungen erfolgt in der Regel auf der Grundlage eines vor Vertragsabschluss vereinbarten Honorars.
Entwurfsvermessung für die Planung von Bahntrassen oder Wohngebieten dienen zur optimalen Versorgung und dem sorgfältigen Umgang mit den Ressourcen.
Auch ein Lageplan zum Bauantrag dient neben der maximalen Ausnutzung des Grundstücks auch der Sicherung der Rechte der Nachbarn, so durch die Einhaltung der Abstandsflächen. Diese sollen die optimale Beleuchtung und Belüftung der bebauten Flächen garantieren. Deshalb gibt es auch hier wieder Berührung mit den Grenzen aus dem Liegenschaftskataster.
Architekturvermessung
ARGE Preuß & Rath - Uwe Rath
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