IN­GE­NIEUR- / AR­CHI­TEK­TUR­VER­MES­SUNG

Ingenieurvermessung

In die In­ge­nieur­ver­mes­sun­gen wer­den all die Ver­mes­sungs­leis­tun­gen ein­ge­ord­net, die die nicht als Ka­tas­ter­ver­mes­sung durch das Säch­si­sche Ver­mes­sungs­ge­setz ge­re­gelt wer­den. Das sind ins­be­son­de­re La­ge- und Hö­hen­plä­ne, Ab­ste­ckun­gen, Ent­wurfs- oder Be­stands­ver­mes­sun­gen oder zum Be­spiel groß­maß­stä­bi­ge Schnit­te von Ge­bäu­den.

In den Punk­ten fin­den Sie ei­ne Aus­wahl der durch uns am häu­figs­ten be­ar­bei­te­ten In­ge­nieur­ver­mes­sungs­leis­tun­gen. Die Ab­rech­nung der In­ge­nieur­ver­mes­sun­gen er­folgt in der Re­gel auf der Grund­la­ge ei­nes vor Ver­trags­ab­schluss ver­ein­bar­ten Ho­no­rars.

Ent­wurfs­ver­mes­sung für die Pla­nung von Bahn­tras­sen oder Wohn­ge­bie­ten die­nen zur op­ti­ma­len Ver­sor­gung und dem sorg­fäl­ti­gen Um­gang mit den Res­sour­cen.
Auch ein La­ge­plan zum Bau­an­trag dient ne­ben der ma­xi­ma­len Aus­nut­zung des Grund­stücks auch der Si­che­rung der Rech­te der Nach­barn, so durch die Ein­hal­tung der Ab­stands­flä­chen. Die­se sol­len die op­ti­ma­le Be­leuch­tung und Be­lüf­tung der be­bau­ten Flä­chen ga­ran­tie­ren. Des­halb gibt es auch hier wie­der Be­rüh­rung mit den Gren­zen aus dem Lie­gen­schafts­ka­tas­ter.

  • Bestands- und Entwurfspläne · 
  • Absteckungen und baubegleitende Vermessungen· 
  • Lageplan zum Bauantrag / Bauanzeige· 
  • Abstandsflächenplan· 
  • Beschaffung von aktuellen Flurkartenauszügen· 
  • Kontroll- / Überwachungsmessungen· 
  • Leitungsdokumentationen· 
  • Datenerfassung für GIS· 
  • Mietflächenermittlung nach
  • Wohnflächenverordnung (WoFIV) und II.BV· 
  • Flächenermittlung nach gif und DIN 277

Architekturvermessung

  • Bestandserfassung in 2D und 3D
  • Grundriss- und Schnittdarstellung
  • Fassadenpläne
  • Datenerfassung für FM-Systeme
  • Flächennachweis nach II. BV oder DIN
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